( Wr. VergnStG § 1 Abs 1 ) Das Datum des „Lieferscheines“ eines Spielautomaten kann als Indiz für den Zeitpunkt der Aufstellung des Glückspielgerätes im Gastlokal angesehen werden, wenn der Lieferschein Bediensteten der Bundespolizeidirektion Wien im Zuge von Erhebungen (auch) über den Beginn des Betreibens dieser Apparate von der im Gastlokal anwesenden Kellnerin vorgewiesen worden ist. VwGH 96/15/0249 v. 20.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)