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FinStrG § 23

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4923/45/98 Heft 4923 v. 3.4.1998

( FinStrG § 23 ) Die ausdrückliche Heranziehung des Ausmaßes der versuchten oder tatsächlich bewirkten Abgabenverkürzung als Erschwerungsgrund verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot und bewirkt damit die Nichtigkeit des betreffenden Strafausspruches. OGH 11 Os 59, 60/97 v.05.08.1997.

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