( EStG § 24, § 37 ) Ein bereits 1997 abgeschlossener Kaufvertrag, wonach ein Betrieb Mitte 1999 übertragen werden soll (dann steht der Hälftesteuersatz als „Pensionsfall“ zu), ist steuerlich jedenfalls dann unbedenklich, wenn der Betrieb bis zum vereinbarten Übertragungszeitpunkt vom Veräußerer tatsächlich weitergeführt wird (kein früherer Übergang des wirtschaftlichen Eigentums).