( EStG § 10 Abs 3 ) Wird von einer Bank ein zunächst der hypothekarischen Besicherung eines Kredits dienendes Mietgebäude letztlich wegen Uneinbringlichkeit dieses Kredits erworben, kann ein IFB zustehen, wenn das Mietgebäude von der Bank in der Folge als Anlagevermögen, somit zum Zweck der dauerhaften Vermietung, genutzt wird. BMF v. 23.01.1998.