( AVRAG § 3 Abs 1 ) Stellt eine EDV-Dienstleistungsgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb ein, kommt in Hinblick auf die nicht als selbständiger Betriebsteil organisierte Systemprogrammierung ein Teilbetriebsübergang auch dann nicht in Betracht, wenn Programme und Dateien durch Rechtsgeschäft auf nachfolgende Auftragnehmer übertragen werden. Bundesarbeitsgericht/BRD 8 AZR 848/94 v. 24.04.1997. (NZA 1998/253, Heft 5)