( BEinstG § 8, AngG § 13, § 27 Z 1 ) Die Provisionsannahme zu Lasten des Arbeitgebers macht einen in der Rechtsabteilung des Unternehmens beschäftigten Behinderten auch dann vertrauensunwürdig, wenn diese auf Vorschlag des hiezu nicht berechtigten Geschäftsführers erfolgte.
OGH 8 Ob A 195/97b v. 13.11.1997