Die im Entwurf einer Änderung des EStG vorgesehenen Neuregelungen insbesondere hinsichtlich der Familienbesteuerung (siehe ARD 4916/1/98) wurden in der am 17. 3. 1998 beschlossenen Regierungsvorlage eines Budgetbegleitgesetzes 1998 (Art XIV) noch in folgenden Punkten ergänzt, die mit Kundmachung des Gesetzes in Kraft treten sollen:
7. § 89 lautet: