( AuslBG § 28b ) Die zwingende Verknüpfung der Verweigerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung in einem Auftragsvergabeverfahren mit der Bestrafung eines Unternehmensinhabers oder eines verantwortlichen Beauftragten nach dem AuslBG erscheint verfassungsrechtlich bedenklich.
VfGH B-2486/96 v. 07.10.1997