BMF v. 26.02.1998
Das BMF hat schon bisher die Auffassung vertreten, dass die Beteiligungsveränderungen bei Handels- und Steuerspaltungen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerneutral, d.h. keine Tausch- bzw. Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge sind. Die Neuordnung des Art VI Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) durch das AbgÄG 1996, BGBl 1996/797, hat daran nichts geändert.