( AlVG § 12 Abs 6 lit c ) Bei Beurteilung der Arbeitslosigkeit eines GmbH- Gesellschafters kann nicht der Umsatz der Gesellschaft als für die Überschreitung der Umsatzgrenze maßgeblich angesehen werden. Der Bezieher von Arbeitslosengeld und der Adressat des Umsatzsteuerbescheides müssen identisch sein. VwGH 96/08/0272 v. 11.02.1997. (Bescheid aufgehoben)