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Kündigung wegen Gefährdung des Betriebsklimas

ArbeitsrechtARD 4921/14/98 Heft 4921 v. 27.3.1998

( ABGB § 879, § 1157, ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Mangelnde, das Betriebsklima gefährdende Integrationsfähigkeit eines Arbeitnehmers stellt einen in der Person des Arbeitnehmers gelegenen Kündigungsgrund dar.

OGH 8 Ob A 262/97f v. 22.12.1997

in Bestätigung von OLG Wien 9 Ra 428/96v v. 25. 4. 1997 = ARD 4852/18/97

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