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Änderung des AlVG

Betriebswichtige GesetzeARD 4921/1/98 Heft 4921 v. 27.3.1998

Da nach Aufhebung der § 33 Abs 2 lit a und § 34 Abs 3 und 4 AlVG für alle Ausländer unterschiedslos Anspruch auf Notstandshilfe bestünde (siehe VfGH G 363-365/97 u.v.m. v. 11. 3. 1998, ARD 4921/16/98), hat der Nationalrat am 26. 3. 1998 beschlossen, die bereits im Vorjahr mit BGBl I 1997/78, ARD 4844/12/97 und 4856/3/97, kundgemachte Neuregelung ab 1. 1. 2000 auf den 1. 4. 1998 vorzuververlegen.

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