( LGVÜ Art 5, ABGB § 1220 ) Auch bei fehlender Sachrechtsvereinheitlichung sind Begriffe (hier: der Begriff „Unterhaltssachen“, unter den auch der Ausstattungsanspruch in § 1220 ABGB fällt), die in den Abkommen von Lugano und Brüssel betreffend Zuständigkeit der Zivilgerichte verwendet werden, „vertragsautonom“ auszulegen.
OGH 3 Nd 506/97 v. 28.08.1997