( EStG § 16 Abs 1 ) Ein Universitätsprofessor benötigt idR kein häusliches Arbeitszimmer, so dass Aufwendungen dafür auch dann nicht absetzbar sind, wenn das Arbeitszimmer entsprechend einer ausschließlich beruflichen Nutzung eingerichtet und er dort kreativ tätig ist.
VwGH 93/14/0193 v. 25.11.1997