( ArbVG § 97 Abs 1 Z 21, § 29, § 105 Abs 1 ) Eine Betriebsvereinbarung, mit der das Kündigungsrecht des Arbeitgebers durch weitere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Kündigung während einer Erkrankung des zu Kündigenden eingeschränkt wird, ist rechtsunwirksam.
OGH 9 Ob A 151/97i v. 22.10.1997