( AVRAG § 3 Abs 1 ) Ein Betriebsübergang liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmer, der seinen Kleinbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen schließt, mit seinem Know-how unter Wechsel von Firmennamen und Geschäftslokal seine Unternehmertätigkeit fortsetzt.
OLG Wien 7 Ra 331/97s v. 21.01.1998