( EStG § 24, § 37, HVertrG § 24 ) In der Beendigung eines Handelsvertretervertragsverhältnisses liegt keine Teilbetriebsaufgabe, so dass eine daraus erfließende Ausgleichszahlung nicht dem begünstigten Steuersatz unterliegen kann.
VwGH 96/15/0140 v. 18.12.1997