( ASVG § 4 Abs 2 ) Eine von einem Hotel zur Unterhaltung der Gäste mit Musikdarbietung aufgenommene Pianistin ist auch dann versicherungspflichtig, wenn der Dienstgeber sie auf ihren Wunsch von der Arbeitspflicht entbindet und sie sich nur bei entsprechendem Interesse der Gäste bereitzuhalten hat. VwGH 96/08/0064 v. 11.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)