( DHG § 2 Abs 2 ) Die bei der Mäßigung des Ersatzes durch den Arbeitnehmer zu berücksichtigenden Umstände sind in § 2 Abs 2 DHG nur demonstrativ aufgezählt, so dass die Heranziehung auch anderer Mäßigungsgründe für die Dienstnehmerhaftung möglich ist. OGH 9 Ob A 123/97x v. 10.09.1997.