( AuslBG § 2 Abs 2 lit b, § 3 Abs 1, ABGB § 1151, § 1091 ) Die Beschäftigung eines Ausländers als Eisverkäufer in einem arbeitnehmerähnlichen Pachtverhältnis ohne Beschäftigungsbewilligung ist verboten und strafbar.
VwGH 96/09/0328 v. 16.12.1997
( AuslBG § 2 Abs 2 lit b, § 3 Abs 1, ABGB § 1151, § 1091 ) Die Beschäftigung eines Ausländers als Eisverkäufer in einem arbeitnehmerähnlichen Pachtverhältnis ohne Beschäftigungsbewilligung ist verboten und strafbar.
VwGH 96/09/0328 v. 16.12.1997