Verordnung der BMAGS, mit der ein Pauschalbetrag für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen der Gebietskrankenkassen für die Vollziehung der Wiedereinstellungsbeihilfe nach dem KGG festgesetzt wird (KGG-Pauschalbetragsverordnung-WEB). BGBl II 1988/45, ausgegeben am 12. 2. 1998.