Verordnung der BMAGS, mit der ein Pauschalbetrag für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus für die Vollziehung der Sonderunterstützung nach dem SUG festgesetzt wird (SUG-Pauschalbetragsverordnung). BGBl II 1998/46, ausgegeben am 12. 2. 1998.