Verordnung des BMF zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen. Bei im Inland bezogenen Auslandskapitalerträgen aus Forderungswertpapieren ist ab 1. 1. 1998 der Steuerabzug nach § 93 EStG 1988 ungeachtet der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen, wenn bei unmittelbarer Abkommensanwendung der Gesamtbetrag des inländischen und ausländischen Steuerabzugs unter den in § 95 Abs 1 EStG 1988 vorgesehenen Steuersatz sinkt. BGBl II 1998/43, ausgegeben am 12. 2. 1998.