Verordnung der BMAGS; BGBl II 1998/53, ausgegeben am 20. 2. 1998
§ 1. Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 1998 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, monatlich 2 010 Schilling.