Nicht nur „Experten“ des Arbeits-, Steuer- und SV-Rechts, sondern auch Lehre und Rechtsprechung behaupten, dass es „freie Dienstverträge“ gibt. In Zeitungen, Urteilen oder wissenschaftlichen Beiträgen von „Experten“, Universitätsprofessoren, Richtern, Interessen- oder Parteienvertretern wird dieser Begriff definiert, daher muss es ihn wohl auch geben.