vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gemeiner Wert von Gesellschaftsanteilen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4911/10/98 Heft 4911 v. 20.2.1998

( BewG § 13 Abs 2, § 10 ) Werden Gesellschaftsanteil e beinahe zur Gänze von mehreren Verkäufern an einen einzigen Erwerber veräußert, kann aus dem dabei erzielten Kaufpreis ein gemeiner Wert abgeleitet werden, wenn die den Kaufpreis betreffende Willensbildung der einzelnen Verkäufer aus persönlichen oder sachlichen Gründen unabhängig voneinander erfolgt ist und keine sonstigen ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorgelegen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte