( EStG § 9 Abs 4 ) Der generelle Ausschluss von steuerwirksamen Zuweisungen für Rückstellungen von Jubiläumsgeldern ist überschießend und daher sachlich nicht gerechtfertigt. Er verstößt sohin gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Wortfolge „eines Dienst- oder“ in § 9 Abs 4 EStG wird daher mit Ablauf des 31. 12. 1998 als verfassungswidrig aufgehoben.
VfGH G-403/97 v. 09.12.1997