( ASVG § 131 Abs 1 ) Auch notwendige Vorleistungen für eine Organtransplantation zählen zur notwendigen und zweckmäßigen Krankenbehandlung des potentiellen Organempfängers, so dass dieser als Versicherter Anspruch auf Erstattung der Kosten der Krankenbehandlung hat, zu der z.B. auch die Untersuchung seiner unversicherten Geschwister gehört.
OGH 10 Ob S 70/97k v. 04.11.1997