vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Urlaubsabfindung nach gerechtfertigter Entlassung und Sonderzahlungen

ArbeitsrechtARD 4910/9/98 Heft 4910 v. 17.2.1998

( UrlG § 10, AngG § 16) Sonderzahlungen sind in die Urlaubsabfindung auch dann aliquot einzubeziehen, wenn das Dienstverhältnis durch gerechtfertigte Entlassung beendet wurde und der Kollektivvertrag für diesen Fall keinen Sonderzahlungsanspruch vorsieht.

OLG Wien 10 Ra 321/97t v. 22. 12.1997, Revision zulässig

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte