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Kündigungsentschädigung bei gerechtfertigtem Austritt von Behinderten

ArbeitsrechtARD 4910/8/98 Heft 4910 v. 17.2.1998

( BEinstG § 8, AngG § 21, § 20 Abs 2, § 29 ) Erklärt ein Behinderter seinen gerechtfertigten vorzeitigen Austritt, gebührt ihm Kündigungsentschädigung nicht nur unter Bedachtnahme auf eine 6-monatige Kündigungsfrist, sondern auch auf den vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungstermin.

OGH 9 Ob A 146/97d v. 26.11.1997

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