( Slbg. OrtstaxenG § 2 Abs 3 Z 1 ) Wird eine Hütte in Zusammenhang mit der Betreuung einer ca. 600m2 großen Forstfläche zur Durchführung forstwirtschaftlicher Experimente in den schneelosen Monaten jeweils nur 3 bis 5 Tage benützt, handelt es sich um eine ortstaxenpflichtige Ferienwohnung. VwGH 96/17/0461 v. 29.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)