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IESG § 1 Abs 2 Z 4 lit e

ArbeitsrechtARD 4909/6/98 Heft 4909 v. 13.2.1998

( IESG § 1 Abs 2 Z 4 lit e ) Wurden Exekutionskosten „rechtskräftig bestimmt“, sind sie auch dann gesichert, wenn die Exekutionsbewilligung unzulässig war. OGH 8 Ob A 246/97b v. 18.09.1997.

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