( ArbVG § 72 ) Ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Betriebsrat kann in der heutigen Zeit ohne Darlegung der Erforderlichkeit verlangen, dass ihm der Arbeitgeber ein Telefaxgerät zur Verfügung stellt, wenn dem Betriebsrat die Mitbenützung der Geräte des Arbeitgebers nicht zumutbar ist. Landesarbeitsgericht Hamm/BRD 3 TaBV 2/97 v. 14.05.1997, rk. (Betriebs-Berater 1997/2052, Heft 40)