( WGG § 30 Abs 3 ) Als gerichtsgebührenbefreit er Ersterwerber einer von einer als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung erworbenen Liegenschaft kommt nicht nur ein bücherlicher, sondern auch ein außerbücherlicher Erwerber in Betracht. VwGH 95/16/0267 v. 19.08.1997. (Bescheid aufgehoben)