( BAO § 236, UStG § 7 ) Kann ein Steuerschuldner mangels Ausfuhrnachweises den Umsatzsteuerbefreiungstatbestand einer Ausfuhrlieferung nicht geltend machen, ist die Umsatzsteuerbelastung auch dann nicht unbillig, wenn die Ausfuhrlieferung durch andere Beweismittel belegt werden könnte.
VwGH 96/15/0154 v. 23.10.1997