( AlVG § 12 Abs 6 ) Da der Lehrauftrag eines Lehrbeauftragten jeweils mit Ablauf des Semesters endet, steht dieser mit Beginn der Semesterferien in keinem arbeitslosenversicherungspflichtig en Dienstverhältnis. VwGH 96/08/0035 v. 14.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)