( AlVG § 12, § 25 ) Ist ein Geschäftsführer neben der Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion auch nach Auflösung seines Dienstverhältnisses aus Kostengründen weiterhin für die Gesellschaft tätig, ist er nicht arbeitslos und ein allfällig bezogenes Arbeitslosengeld zurückzuzahlen. VwGH 94/08/0229 v. 24.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)