Information der SV-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft
Entsprechend den Änderungen in § 25 und § 25a GSVG durch das ASRÄG 1997 (siehe ARD 4875/1/97) hängt die endgültige Beitragsgrundlage für gewerblich Selbständige ab 1998 von den Einkünften und Hinzurechnungsbeträgen des Beitragsjahres (und nicht mehr von jenen des drittvorangegangenen Kalenderjahres) ab.