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Beitragsgrundlage von gewerblich Selbständigen

SozialversicherungARD 4907/20/98 Heft 4907 v. 6.2.1998

Information der SV-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft

Entsprechend den Änderungen in § 25 und § 25a GSVG durch das ASRÄG 1997 (siehe ARD 4875/1/97) hängt die endgültige Beitragsgrundlage für gewerblich Selbständige ab 1998 von den Einkünften und Hinzurechnungsbeträgen des Beitragsjahres (und nicht mehr von jenen des drittvorangegangenen Kalenderjahres) ab.

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