( ASVG § 203 ) Der Umstand, dass eine Kellnerin auf Grund ihres medizinischen Leistungskalküls diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, rechtfertigt keine Abweichung von der Einschätzung ihrer Minderung der Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht.
OGH 10 Ob S 62/97h v. 06.03.1997