( ArbVG § 133 Abs 3, BThPG § 2a Abs 3 ) Wird das Dienstverhältnis eines BR-Mitgliedes aus dem künstlerischen Personal eines Bundestheaterbetrieb es ex-lege beendet, ohne dass seitens der zuständigen Behörde eine Ausnahmebewilligung erteilt wird, ist diese Beendigung rechtswirksam, ohne dass der Schutz des BR-Mitgliedes bei berufsüblich befristet en Bühnendienstverträge n Platz greift.
OGH 9 Ob A 77/97g v. 28.05.1997