Berichtigung der Verordnung des BMF, BGBl II 1997/430, ARD 4900/21/98, über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft:
In § 3 Abs 2 lautet es in der Überschrift der rechten Spalte statt „Minderungszahl von mindestens“ richtig „Minderungszahl von höchstens“.