( BSVG § 122c, § 255 Abs 1 Z 5, § 104 ) Die primären Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension sind nach der Rechtslage bei Eintritt des Versicherungsfalles und nicht nach der Rechtslage am Stichtag zu prüfen.
OGH 10 Ob S 251/97b v. 09.09.1997
( BSVG § 122c, § 255 Abs 1 Z 5, § 104 ) Die primären Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension sind nach der Rechtslage bei Eintritt des Versicherungsfalles und nicht nach der Rechtslage am Stichtag zu prüfen.
OGH 10 Ob S 251/97b v. 09.09.1997