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Lohnsteuer- und Beitragsabzug von gepfändetem Arbeitslohn

BetriebswichtigesARD 4898/17/97 Heft 4898 v. 30.12.1997

( EO § 35, ASVG § 58, § 60, EStG § 82 ) Wird einem Dienstnehmer, dessen Gehaltsansprüche gepfändet wurden, in einem Arbeitsgerichtsprozess Bruttoentgelt zugesprochen, kann der Dienstgeber im Exekutionsverfahren gegen den Dienstnehmer abzuführende SV-Beiträge nur nach Maßgabe des § 60 ASVG sowie die Lohnsteuer zur Gänze von diesem Betrag im Wege einer Oppositionsklage aufrechnungsweise geltend machen.

OGH 3 Ob 15/96 v. 09.07.1997

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