( ASVG § 294 ) Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 294 Abs 1 und 5 ASVG bestehen keine Bedenken, weil es durchaus sachlichen Gesichtspunkten entspricht, wenn der Gesetzgeber verhindern möchte, dass zu Lasten der Ausgleichszulage auf gesetzlichen Unterhalt verzichtet wird. OGH 10 Ob S 2210/96i v. 16.07.1996. (SSV-NF 71/1996)