vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 273

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4897/32/97 Heft 4897 v. 23.12.1997

( ASVG § 273 ) Die Frage, ob ein Versicherter einen ihm im Verweisungsfeld möglichen und nach dem Leistungskalkül zumutbaren Dienstposten auch tatsächlich finden wird, ist für die Frage der Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung. Die fehlende Nachfrage nach Arbeit - speziell bei Personen über 45 Jahre - ist vielmehr dem Risikobereich des Versicherungszweiges der Arbeitslosenversicherung (und nicht der Berufsunfähigkeitspension) zuzurechnen. OGH 10 Ob S 138/97k v. 07.05.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte