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Beiträge für Weiter- und Selbstversicherte 1998

SozialversicherungARD 4897/20/97 Heft 4897 v. 23.12.1997

je Monat 4

  

Niedrigste

Höchste

  

Bezeichnung

Beitrags-

Beitrags-

Beitrags-

Niedrigster

Höchster

 

satz

grundlage

grundlage

Beitrag

Beitrag

 

%

S

S

S

S

I.

Pensionsversicherung

     
 

a) Selbstversicherung

     
 

1. nach § 16a ASVG bei vorangegangener Versicherung als Arbeiter oder Angestellter

22,80

7.020,-

49.000,-

1.600,56

11.172,-

 

ohne vorangegangene Versicherung

22,80

7.020,-

24.500,-

1.600,56

5.586,-

 

2. nach § 18a ASVG Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes..

22,80

10.800,-

10.800,-

2.462,40

2.462,40

 

3. nach § 19a ASVG

     
 

geringfügig, beschäftigte Personen

10,25

3.830,-

3.830,-

392,58

392,58

 

b) Weiterversicherung

     
 

1. nach § 17 ASVG

22,80

7.020,-

49.000,-

1.600,56

11.172,-

 

2. sonstige Weiterversicherte

22,80

7.020,-

49.000,-

1.600,56

11.172,-

II.

Krankenversicherung

     
 

1. Studenten

6,8

7.200,-

7.200,-

489,601)1)Die Beiträge für Studenten werden zur Hälfte von Einrichtungen der wirtschaftlichen Selbsthilfe (aus Bundesmitteln) getragen. Für einkommensbeziehende und die Studiendauer überziehende Studenten gilt seit 1. 10. 1992 die Beitragsgrundlage und der Beitragssatz unter II/3.

489,601)1)Die Beiträge für Studenten werden zur Hälfte von Einrichtungen der wirtschaftlichen Selbsthilfe (aus Bundesmitteln) getragen. Für einkommensbeziehende und die Studiendauer überziehende Studenten gilt seit 1. 10. 1992 die Beitragsgrundlage und der Beitragssatz unter II/3.

 

2. Selbstversicherte gemäß § 19a ASVG

     
 

a) Arbeiter

4,55

3.830,-

3.830,-

174,27

174,27

 

b) Angestellte

3,4

3.830,-

3.830,-

130,22

130,22

 

3. sonstige Selbstversicherung

6,8

7.200,-2)2)Gilt nur bei Herabsetzung der Beiträge in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

49.200,-

489,60

3.345,60

III.

Unfallversicherung

     
 

1. Selbständig Erwerbstätige

2,0

74.160,-3)3)Beitragsgrundlage für den Kalendertag ist nach Wahl des Versicherten ein Betrag von S 206,- oder S 412,- oder S 825,-.4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

297.000,- 3)3)Beitragsgrundlage für den Kalendertag ist nach Wahl des Versicherten ein Betrag von S 206,- oder S 412,- oder S 825,-.4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

1.483,20 4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

5.940,- 4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

 

2. deren Kinder und Ehegatten

1,0

74.160,- 3)3)Beitragsgrundlage für den Kalendertag ist nach Wahl des Versicherten ein Betrag von S 206,- oder S 412,- oder S 825,-.4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

297.000,- 3)3)Beitragsgrundlage für den Kalendertag ist nach Wahl des Versicherten ein Betrag von S 206,- oder S 412,- oder S 825,-.4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

741,604)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

2.970,-4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

 

3. Lehrkräfte in Betriebsstätten, Fachschulen etc.

1,0

74.160,-3)3)Beitragsgrundlage für den Kalendertag ist nach Wahl des Versicherten ein Betrag von S 206,- oder S 412,- oder S 825,-.4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

297.000,-3)3)Beitragsgrundlage für den Kalendertag ist nach Wahl des Versicherten ein Betrag von S 206,- oder S 412,- oder S 825,-.4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

741,604)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

2.970,-4)4)Im Bereich der Selbstversicherung in der Unfallversicherung gibt es nur eine jährliche Beitragsgrundlage bzw. einen Jahresbeitrag.

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