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Verordnung des BMJ über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen:

Betriebswichtige GesetzeARD 4897/3/97 Heft 4897 v. 23.12.1997

a) für leichte Hilfsarbeiten

S 51,40

b) für schwere Hilfsarbeiten

S 57,80

c) für handwerksmäßige Arbeiten

S 64,30

d) für Facharbeiten

S 70,70

e) für Arbeiten eines Vorarbeiters

S 77,10.

BGBl II 1997/388, ausgegeben am 16. 12. 1997.

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