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EStG § 9

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4896/36/97 Heft 4896 v. 19.12.1997

( EStG § 9 ) Rückstellungen für Umsatzbeteiligungen, mit deren Geltendmachung nicht mehr ernsthaft gerechnet werden muss, weil der Gläubiger - obwohl selbst in einer finanziellen Notsituation befindlich - dennoch keine Einbringungsmaßnahmen setzt und zudem der Forderung die Einrede der Verjährung gegenübersteht, sind unzulässig. FLD f. Wien, NÖ, Bgld v. 21.02.1997. (Finanz-Journal 1997/256, Heft 10)

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