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KStG § 10 Abs 2 Z 1 lit a

Lohnsteuer und AbgabenARD 4896/33/97 Heft 4896 v. 19.12.1997

( KStG § 10 Abs 2 Z 1 lit a ) Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG):

- eigene Rechtspersönlichkeit,

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