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ASVG § 133

SozialversicherungARD 4895/13/97 Heft 4895 v. 16.12.1997

( ASVG § 133 ) Die In-vitro-Fertilisation (IVF) ist eine zweckmäßige Krankenbehandlung der Frau, wenn deren Sterilität durch verwachsene Eileiter hervorgerufen wird. Durch die IVF und den anschließenden Embriotransfer können zwar nicht die Ursachen einer solchen Sterilität, aber deren Folgen geheilt werden. Im Endeffekt erlaubt die IVF nämlich die Herbeiführung einer Schwangerschaft wie bei einer gesunden Frau, die ein Kind nach Geschlechtsverkehr auf natürliche Weise empfangen und austragen kann. LG Salzburg 18 Cgs 20/92 v. 07.06.1995, rk. (RdM 1997/156, Heft 5)

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